Die Studiengebühr steht auf der Kippe
Studium und Nebenjob
Studiengebühr hin oder her – jeder Student weiß, dass ein Studium sehr teuer ist. Viele Studenten sind daher auf einen Nebenjob angewiesen, um sich ihr Studium überhaupt finanzieren zu können. Wer auf der Suche nach einem Nebenjob beziehungsweise Studentenjob ist, sollte aber genau darauf achten, dass der eigentliche Nebenjob nicht plötzlich zur Vollzeitstelle wird und das Studium nebenher läuft. Rein rechtlich dürfen Studenten, die einen Studentenjob angenommen haben, nicht mehr als 20 Stunden die Woche oder 26 Wochen im Jahr arbeiten. Andernfalls läuft der Student Gefahr, sein Studium nicht in der Regelzeit absolvieren zu können. Des Weiteren gilt auch für Studentenjobs die Lohngleichheit. Dies bedeutet, dass einem der Arbeitgeber auch als Student den gleichen Lohn zahlen muss, wie er anderen Arbeitnehmern zahlt, die die gleiche Arbeit verrichten. Wer eine Zusage auf eine Bewerbung bekommt, freut sich natürlich erst einmal riesig. Doch trotz der großen Freude sollte man keinen Arbeitsvertrag unterschreiben, bevor man diesen inklusive des Kleingedruckten gründlich gelesen hat. Floskeln wie 'Urlaubs- und Krankengeld ist im Lohn enthalten' tauchen in Verträgen für Studentenjob sehr häufig auf. Diese sind allerdings nicht rechtens und daher unwirksam. Viele Unternehmen suchen Studenten für Tätigkeiten, die in „freier Mitarbeit“ ausgeübt werden. Spielt man mit dem Gedanken, eine solche Anstellung anzunehmen, sollte man sich im Vorfeld genau mit dem Thema „Scheinselbstständigkeit“ auseinandersetzen, um nicht in eine Steuerfalle zu tappen.
Das Studium von der Steuer absetzen
Wie jeder Student weiß, ist ein Studium eine sehr kostspielige Angelegenheit, die sich kaum jemand ohne einen Nebenjob oder die Unterstützung der Eltern leisten könnte. Dabei wissen nur die wenigsten Studenten, dass man sein Studium zumindest teilweise von der Steuer absetzen kann. Kommen die Eltern allerdings für das Studium auf, funktioniert dies nicht. Auch die Eltern können diese Ausgaben dann nicht in der Steuererklärung geltend machen, da sie sich nicht in der Ausbildung befinden, die sie finanzieren. Doch wer selbst finanziell für sein Studium aufkommt, kann das Studium als „Sonderausgabe“ deklarieren. So können allerdings maximal 4000 Euro im Jahr geltend gemacht werden und das eigene Einkommen darf nicht mehr als 7.664 Euro betragen. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Bild: Uschi Dreiucker - pixelio.de
No Response to "Tipps und News zum Studium"
Kommentar veröffentlichen